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Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis - SRC
Die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.
International und unbefristet gültig.
Zulassung
Gebühren und Nebenkosten
Die amtlichen Prüfungsgebühren betragen derzeit:
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis SRC 76,20 Euro zzgl. Nebenkostenje nach Prüfungsort.
Zulassung 18,84
Prüfung Theorie + Praxis 38,52 + NK,
Erteilung 18,84,
Wiederholung eines Teils 19,26 + NK,
Wiederholung beider Teile 38,52 + NK.
Die Nebenkosten betragen derzeit:
In Hamburg : 3,90 Euro inkl. MwSt
Umland Hamburg : 5,37 Euro inkl. MwSt
Kiel + Umgebung : 5,37 Euro inkl. MwSt
Lübeck + Umgebung : 5,55 Euro inkl. MwSt
Cuxhaven/Hemmoor/Wilster : 5,55 Euro inkl. MwSt
Fehmarn / Heiligenhafen : 6,50 Euro inkl. MwSt
Dagebüll/Glücksburg/Nordstrand/Damp/Kappeln : 7,25 Euro inkl. MwSt
Sylt/Uelzen/Gifhorn/Celle/Bremen : auf Anfrage
Der Gesamtbetrag (Prüfungsgebühr & Nebenkosten) muss 14 Tage vor der Prüfung auf unserem Konto eingegangen sein.
Wird die SRC/LRC- und die UBI-Prüfung am selben Tag und am selben Ort abgelegt, sind nur einmal Nebenkosten fällig.
Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.
Kenntnisse
- des mobilen Seefunkdienstes,
- des GMDSS,
- des öffentlichen Seefunkdienstes sowie
- der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von
Informationen auf See
sind nachzuweisen.
Für die Vorbereitung finden Sie den Fragenkatalog in unserem Servicebereich.
Praktische Prüfung
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.
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