Das BMVBS hat die neuen Fragenkataloge für SRC, LRC und die Ergänzungsprüfung für ausländische (nicht anerkannte) Funkzeugnisse wie z.B. RYA veröffentlicht.
Diese werden ab dem 01.01.2011 nach dem System "Multiple Choice" durchgeführt.
Da die Übergangsfrist für Skipper ohne Funkschein zum 31.12.2009 abläuft, sollten Skipper die noch nicht im Besitz eines gültigen Funkscheines sind bzw. das SRC nach RYA besitzen, sich zeitig darum kümmern.
FKN (Pyro)
Fortführung...
Die Prüfungen zum Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht werden fortgeführt.
Der PA-Hamburg bietet sie jeweilig mit den Terminen SBF See / Binnen an.
Die Prüfungen zum Erwerb des Sachkundenachweises (SKN) nach dem Waffenrecht für die Seenotsignalpistole Kal. 4 (26,5 mm) und die dazu gehörige Munition werden fortgeführt, sobald die geplanten Änderungen des § 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung in Kraft sind.
LRC, SRC
Neue Fragen ab dem 01.10.2007
Der ab 01.10.2007 gültige amtliche Fragen- und Antwortenkatalog für die Funkzeugnisse SRC und LRC steht im "Elektronischen Wasserstraßeninformationssystem" der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de) unter Freizeitschifffahrt - Patentinformationen als pdf-Datei zum Download bereit:
http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/patentinformationen/index.html
bzw. kann hier im Servicebereich herunter geladen werden.
SKS
Neue Fragen
Den Kartenaufgaben zum Sportküstenschifferschein liegen seit 01.07.2006 die Seekarten D30 und BA1875 mit Stand 2005 sowie das Begleitheft (Ausgabe 2006) zugrunde.
Zu beachten ist, dass in den Kartenaufgaben 1875 das Seekartennull nach wie vor auf mittlerem Springniedrigwasser beruht,
die Gezeitentafeln aber auf LAT (Lowest Astronomical Tide) umgestellt sind.
Der ab 01.01.2007 gültige amtliche Fragen- und Antwortenkatalog für den Sportküstenschifferschein steht im "Elektronischen Wasserstraßeninformationssystem" der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de) unter Freizeitschifffahrt - Patentinformationen als pdf-Datei zum Download bereit:
http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/patentinformationen/index.html
bzw. kann hier im Servicebereich herunter geladen werden.
Konto
Aktuelle Bankverbindung
Die aktuelle Bankverbindung für den PA-Hamburg lautet:
PA-Hamburg
Kto.: 40 60 60 410
Blz.: 200 700 00
Deutsche Bank
Bitte beachten Sie auch die neue Gebührenstruktur im Bereich Prüfung.
Queen Mary 2
zu Gast in Hamburg
Funk
Übergangsfrist für Funkzeugnisse
Wer ein ausgerüstetes Schiff führt, ohne im Besitz eines SRC oder LRC zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Um allen Skippern ausreichend Gelegenheit zu geben ein Funkzeugnis zu erwerben, hat das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Abstimmung mit den Verbänden am 7.4.2006 bekannt gegeben,
dass von einer Ahndung der Ordnungswidrigkeit bis zum 31. Dezember 2009 abgesehen wird.
Verstöße werden erst ab dem 1. Januar 2010 mit einem Bußgeld belegt.